Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 06. Januar 2011
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§ 1. Mitgliedsbeiträge
(1) Ordentliche Mitglieder des Vereines der Freunde der Archenhold-Oberschule e.V. zahlen entsprechend § 11 Absatz 1 der Satzung des Vereines einen halbjährlich zu entrichtenden Mitgliedsbeitrag.
(2) Fördermitglieder legen die Höhe ihres Jahresbeitrages durch eine schriftliche Erklärung dem Vorstand gegenüber selbst fest."> -
§ 2. Verwendungen
(1) Der Beitrag wird ausschließlich für die satzungsgemäße Arbeit des Vereins verwendet.
(2) Über die Verwendung der Beiträge gibt der Vorstand auf jeder ordentlichen, auf Antrag auch auf einer außerordentlichen, Mitgliederversammlung Rechenschaft."> -
§ 3. Beitragshöhe
(1) Der Beitrag beträgt jährlich 20,- Euro, halbjährlich 10,- Euro.
(2) Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 10,- Euro, halbjährlich 5 Euro."> -
§ 4. Zahlungsmodus
(1) Der Beitrag ist im Voraus zu entrichten.
(2) Die Beitragszahlung sollte per Überweisung oder im Lastschriftverfahren auf das Konto des Vereines geschehen.
(3) Barzahlungen haben dem Schatzmeister gegenüber zu erfolgen."> -
§ 5. Ermäßigungen
(1) Für Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner, Sozialhilfeempfänger sowie weitere Personen kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.
(2) Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1. Die Ermäßigung beginnt bei Vorliegen der in Absatz 1 genannten Bedingungen mit Einbringung des Antrags."> -
§ 6. Leistungsstörungen
(1) Kommt ein Mitglied seiner Beitragspflicht nicht nach, so kommt es in Verzug. Der Vorstand weist das Mitglied darauf hin.
(2) In Härtefällen kann der Vorstand Beitragsschulden mindern oder gänzlich erlassen.">